
|
|
Apothekerwaagen
|
|
Apothekerwaagen zum
Herstellen von Rezepturen und Arzneimitteln. Beim Mischen und bei der
genaue n Herstellung von Rezepturen für bestimmte Arzneimittel sind die
Apothekerwaagen unbedingt zu eichen. Bei den technischen Datenblättern können Sie immer anhand von
Symbolen die
jeweiligen Eigenschaften der Waagen schnell erkennen. Wenn Sie das
links abgebildete Symbol sehen, dann verfügt die Waage über eine
Rezeptur- und Mischungsfunktion. Optional erhältliches Zubehör, wie
etwa der Satz zur Dichtebestimmung, die Prüfgewichte oder
vibrationshemmende Tische ... erhalten Sie ebenfalls bei uns. Wir bieten Ihnen
darüber hinaus den kompletten
Service, von der ersten Beratung bis zur Eichung oder Kalibrierung Ihrer Apothekerwaagen. Weitere hochwertige Analysenwaagen sehen Sie hier.
Unsere Techniker und Ingenieure
beraten Sie auch sehr gern zu allen Waagen
oder allen anderen technischen Produkten (Messgeräte) des Herstellungs- und Lieferprogrammes der PCE Group. Rufen Sie uns dazu bitte einfach an.
Tel.: 02903 976 99 - 50.
Gemeinsam finden wir das optimale Produkt.
Die technische Datenblätter bezügl. der Apothekerwaagen sehen Sie,
wenn Sie einem der nachstehenden Links folgen:
|
|
- geeichte
Apothekerwaagen
PCE-PM...T - Serie
(geeicht M III, günstig, mit Wägebereichen
/ Ablesung von 300 g / 0,1 g bis 15 kg / 5 g)
|
|
|
- geeichte
Apothekerwaagen
PCE-LSM - Serie 
(geeicht M II, günstig,
Wägebereiche
/ Ablesung von 200 g / 0,001 g bis 6000 g / 0,5 g)
|
|
|
- geeichte
Apothekerwaagen
PCE-LS - Serie
(geeicht M II, int.
Kalibrierung, Grafik-Display, Bereich
500 g / 0,001 g und 3000 g / 0,01 g)
|
|
|
- Apothekerwaage
PCE-ABZ 100C
(sehr gutem
Preis- / Leistungsverhältnis; 0 ... 100
g / 0,1 mg; RS-232)
|
|
|
- geeichte
Apothekerwaage
PCE-AB...C - Serie
(M I geeicht, Preiswert,
Wiegebereich / Ablesbarkeit; 100 g / 0,1 mg und 200 g / 0,1 mg)
|
|
|
- geeichte
Apothekerwaagen
PCE-AB - Serie

(geeichte M I Waagen im 0,1 mg-Bereich, interne
Kalibrierung, Grafik-Display, RS-232)
|
|
|
Nach der
EU-Richtlinie 90 / 384 / EWG müssen Waagen amtlich geeicht
sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
-
Im geschäftlichen Verkehr, wenn
der Preis einer Ware durch die Wägung 
bestimmt
wird, ein gutes Beispiel ist hier Ihr Metzger bzw. Fleischer.
- Bei der Herstellung von
Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Zu amtlichen Zwecken wie
Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen.
Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für
Gerichte.
- Bei der Herstellung von Fertigverpackungen.
Bei den Apothekerwaagen empfiehlt sich die
Benutzung eines Windschutzes. |
|
Mit
den Apothekerwaagen können die Mitarbeiter einer Apotheke einfach und
genau Arzneimittel herstellen, der Apotheker kann eine schnelle
Nullstellung durchführen, jedes Mal wenn er einen neuen
Rezepturbestandteil zuwiegt. Die Apothekerwaagen erlauben es, die
korrekte Menge von jedem Rezepturbestandteil zuzugeben. Vor allem die
Rezeptur ermöglicht die Apotheker eine Zusammenarbeit mit den Ärzten,
um Alternativewege für Schwierigkeiten im medizinischen Bereich zu
finden und an zu wenden. Außerdem sind diese Apothekerwaagen ideal in
den Bereichen, wie in der Produktion (Kunststoff, Lebensmittel,
Chemieindustrie ...) einsetzbar. Sollten Sie die Apothekerwaagen zum
Herstellen von Rezepturen in der Apotheke einsetzen, müssen diese
Waagen geeicht sein. Die Eichung erfolgt durch das Eichamt, entweder
wir lassen dieses in Ihrem Auftrag durchführen und Sie erhalten die
entsprechenden Apothekerwaagen direkt geeicht oder Sie lassen die
Eichung selber von Ihrem örtlichen Eichamt durchführen.
Apothekerwaagen nach Handelsklasse M II können nur vor Ort geeicht
werden. Häufig werden die Apothekerwaagen auch in Ausbildung,
Forschung und Entwicklung eingesetzt. |
|
Wenn Sie sich den
entsprechenden Auszug der Apothekerwaagen aus unserem Print-Katalog
ansehen oder ausdrucken möchten, dann klicken Sie auf das PDF-Zeichen:
 |