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Neben
dem vielfältigen Regeltechnik-Angebot und der fachlichen Beratung
durch unsere Ingenieure und Techniker bieten wir Ihnen nachstehend
eine alphabetische Auflistung aller relevanten Begrifflichkeiten zum
Thema Regeltechnik an.

Aktoren: In der Regeltechnik wird das
Gegenstück zum Sensor als Aktor bezeichnet. Dieser ist gewöhnlich
ein mechanisch aktives Element, und wird in der Regel das Stellglied
eines Regelkreises verwendet.
Ansprechzeit: Zeitspanne vom Anlegen der Messgröße an ein
Messgerät bis zur Anzeige eines Stabilen Messwertes.
Anzeigebereich: Der maximale und
minimale Wert welcher angezeigt werden kann.
Anzeigegerät:
Gerät welches hauptsächlich zur Messung und Anzeige von
physikalischen, chemischen oder biologischen Größen dient.
Auflösung: Kleinste Schrittweite,
bei der Messgeräte noch unterschiedliche Zustände wahrnehmen können,
auch Digit genannt.
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Digitale Schnittstellen: Zum direkten Anschluss
eines PC oder einer Steuerung (SPS) an die Messgeräte. So
können Messwerte in digitaler Form übertragen und
weiterverarbeitet werden, oder Geräte mit dem PC konfiguriert
werden. Beispiele aus der Anzeige- und Regeltechnik sind RS485,
RS232, Profibus DP.
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Einheitssignal: siehe Normsignal.
Einschwingzeit: In der Regeltechnik
wird damit die Zeit bezeichnet, die ein Regler braucht, um die
gewünschte Ausgangsgröße innerhalb einer bestimmten Toleranz
herzustellen.
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Genauigkeit: Angabe der maximal
möglichen Abweichung eines Messgerätes vom Ist-Wert.
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Interface: Datenschnittstelle mit der die Messgeräte zur Übertragung der Messwerte
mit einem Computer verbunden werden können.
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System,
in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in Unternehmen.
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Justieren: Exaktes Einstellen von Messgrößen
der Messgeräte durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem.
Oder: Einstellen eines Messgerätes auf die kleinst mögliche
Abweichung vom wahren Wert.
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Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit
von Messgrößen der Messgeräte ohne Eingriff ins Meßsystem. Oder:
Ermitteln der systematischen Abweichung der Anzeige der Messgeräte
vom wahren Wert der Messgröße.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften der Messgeräte sowie
die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.
Kalibrierintervall: Um dauerhaft
richtige Messungen durchführen zu können, müssen die verwendeten
Messgeräte in regelmäßigen Abständen überwacht bzw. kalibriert
werden. Dieser Zeitraum entspricht dem Kalibrierintervall. Es gibt
keine allgemeine Aussage, wann Messgeräte rekalibriert werden
sollten. Wichtige Punkte bei der Festlegung des Intervalls sind:
- Messgröße und zulässiges
Toleranzband
- Beanspruchung der Messgeräte und
Prüfmittel
- Einsatzhäufigkeit
- Umgebungsbedingungen
- Stabilität der zurückliegenden
Kalibrierungen
- Erforderliche Messgenauigkeit
- Festlegungen des Qualitätssicherungssystems
in den Firmen
Das
bedeutet, dass der Abstand zwischen zwei Kalibrierungen letztendlich
vom Anwender selbst festgelegt und überwacht werden muss. Unsere
Empfehlung für das Kalibrierintervall liegt bei 1-3 Jahren.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung
eichfähiger Messgeräte mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt
(Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung
im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung
dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht
(elektronische Messgeräte immer in Verbindung mit dem
CE-Kennzeichen).
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LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display):
Nicht selbstleuchtende Anzeige zur Darstellung von Zahlen oder
Grafiken in der Regeltechnik. Der Vorteil einer LCD-Anzeige ist die
niedrige Leistungsaufnahme.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode):
Bauelement für die digitale Anzeige in der Regeltechnik. Die LED-Anzeige
ist selbstleuchtend. Allerdings ist im Vergleich zu einer
LCD-Anzeige der Leistungsbedarf höher.
Live-Zero: Strom- uns Spannungssignale
in der Regeltechnik bei welchen der kleinste vorkommende Wert nicht
gleich Null ist haben einen Live-Zero. Ein bekanntes Beispiel ist
das 4-20 mA Signal. Bei einer Übertragung auf Basis eines solchen
Signals dürfen Werte unter 4 mA nicht auftreten. Ein Signal mit
Live-Zero hat zwei Vorteile. Zum einen kann ein aufgetretener Fehler
wie z.B. ein Kabelbruch vom Empfänger detektiert und angezeigt
werden. Zum anderen kann der Sensor das Signal als
Spannungsversorgung nutzen.
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Messabweichung: Abweichung der Anzeige
der Messgeräte vom tatsächlichen Messwert.
Messbereich: Bereich, in welchem
die Messgeräte benutzt werden dürfen. Bei Über- oder
Unterschreitung sind Messfehler möglich. Eine zu starke Über- oder
Unterschreitung kann zur Zerstörung der Elektronik der Messgeräte
führen.
Messunsicherheit: Gibt den Bereich an,
innerhalb dessen der wahre Messwert mit einer gegebenen
Wahrscheinlichkeit liegt.
Messrate: Anzahl der Messungen die ein
Gerät in einer Zeiteinheit durchführt.
Mess- und Prüfmittel: Umfasst alle Messgeräte,
Anzeigegeräte und Referenzen, die bei der Entwicklung und
Herstellung eines Produktes, für qualitätsrelevante Messzwecke
verwendet werden (Messgeräte
- Hersteller).
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Normsignal: Standardisiertes
elektrisches Signal in der Regeltechnik zur Übertragung von
physikalischen, chemischen oder Biologischen Messwerten. z.B. 4-20
mA.
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Profibus DP: Serieller Feldbus zur
Steuerung und Abfrage von Sensoren und Aktoren.
Prüfprotokoll: Bescheinigung,
mit der der Hersteller der Messgeräte bestätigt, dass das
Erzeugnis den Spezifikationen (Datenblatt) entspricht.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig.
Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen
in Deutschland (Link zu Messgeräte
bei der PTB).
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Regler: Einheit
die eine Ausgangsgröße in Abhängigkeit von einer Eingangsgröße
steuert.
Regelkreis: Die Steuerung einer Ausgangsgröße, welche durch
eine Rückkopplung derselben einen Kreis bildet, wird als Regelkreis
bezeichnet.
Rekalibrieren:
Periodisches Nachmessen Messgeräte zur Überwachung seiner
Richtigkeit. Besuchen Sie die Website von einem unserer Kalibrierpartner
für Messgeräte.
Reproduzierbarkeit:
(Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei
Wiederholungsmessungen unter denselben Bedingungen.
RS232-Schnittstelle:
siehe "Digitale Schnittstelle".
Rückführbarkeit:
Rückführbarkeit beschreibt einen Vorgang, durch den der angezeigte
Meßwert der Meßgeräte über einen oder mehrere Schritte mit dem
nationalen Normal für die Meßgröße verglichen werden kann. Durch
den Vertrag mit der PTB und Akkreditierung nach DIN EN 45001 ist es
nicht mehr erforderlich, die Rückführung separat nachzuweisen.
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Schutzart IP:
Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in
das Gehäuse der Messgeräte ein.
Sehen Sie sich hier eine Tabelle
der Schutzarten für Messgeräte an.
Sensoren: Einheiten zur Umwandlung von
physikalischen, chemischen oder biologischen Größen in eine
elektrische Größe, um diese für elektronische Regler erfassbar zu
machen.
Signalwandler: Einheit zur Umwandlung
von physikalischen, chemischen oder biologischen Größen in ein
elektrisches Normsingal.
Skalierung: Das Umrechnen eines
Normsignals in eine physikalische Größe bezeichnet man als
Skalierung.
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Temperatureinfluß: Dieser ist
physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute
Kompensationen korrigiert werden. Einige Messgeräte verfügen über
eine automatische, andere über eine mechanische
Temperaturkompensation. Bei der mechanischen Kompensation muss z.B.
über ein Stellrad oder durch Eingabe am Display die aktuelle
Temperatur mitgeteilt werden.
Toleranz der Messgeräte: Jedes Messgerät
hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz
definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus
und Minus.
Totalisator: Funktion die eine
Integrierung der Messwerte über die Zeit ermöglicht.
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Überlastanzeige: Anzeige im Display
der Meßgeräte (meist "OL" für Overload), wenn Überlast
eingetreten ist. Die Überlast führt zur Schädigung der Geräte,
bis hin zur Zerstörung.
Überschwingen: Bei einer plötzlichen
Änderung des Eingangssignals, führt das Nachregeln immer zu einer
Überschreitung der gewünschten Ausgangsgröße bevor der
gewünschte Wert erreicht wird. Dieser Vorgang wird als
Überschwingen bezeichnet.
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Validierung: Dokumentierter Nachweis,
dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist,
eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
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Werkskalibrierschein:
Werkskalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, die der regelmäßigen
Prüfmittelüberwachung unterliegen, die Rückführung der dabei
verwendeten Normale, ist über eine regelmäßige Prüfmittelüberwachung
sichergestellt. Die Messgeräte werden dann mittels der
werksinternen Prüf- und Kalibriereinrichtungen abgeglichen.
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Zertifikat: >> Kalibrierschein
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:
Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den
Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems
nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem
Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts-
Managements-Systems DIN EN ISO 9001.
Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein
DKD-Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigen- schaften
der Messgeräte bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine
Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
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Wenn Sie noch Fragen
zu anderen Geräten aus dem Bereich der Messtechnik
haben, dann rufen Sie uns einfach an. Tel.-Nummer: 02903 976 99 - 50. Unsere
Ingenieure und Techniker beraten Sie sehr gern.
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